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Die "Philosophie" meiner Kanzlei lässt sich so skizzieren:

Ich nehme mir Zeit für Sie und Ihre Probleme.

Gerade das ist im Familienrecht, das oftmals hoch emotional ist, sehr wichtig.


Ich biete Ihnen Gesprächsbereitschaft und Information. Schreiben der "Gegenseite" übersende ich Ihnen nie kommentarlos, sondern mit einer Stellungnahme und stehe auch schnellstmöglich für ein Gespräch zur Verfügung.

Ich arbeite schnell. Anträge in Eilverfahren verlassen im Regelfall am Tag nach der Besprechung meine Kanzlei. Auch sonst sollen Sie nicht lange warten müssen, bis Ihr Anliegen bearbeitet wird.


Ich suche nach einer kostengünstigen Lösung für Sie.

Die Gebühren des Rechtsanwalts richten sich nach dem RVG und dort nach dem Gegenstandswert des Verfahrens.

Im außergerichtlichen Bereich haben wir die Möglichkeit, durch Honorarvereinbarungen (nach Zeitaufwand oder pauschal) geringere als die gesetzlichen Gebühren zu vereinbaren. Dies bietet sich zum Beispiel bei außergerichtlichen Verhandlungen mit hohem Gegenstandswert, die aber nicht besonders zeitaufwändig sind, an.

Ich teile Ihnen bei der ersten Beratung mit, wie hoch meine Kosten voraussichtlich werden und welche Alternativen Sie haben. Eine
Erstberatung kostet Sie € 190,00 plus Umsatzsteuer und wird bei weiterer Beauftragung von mir auf die Gebühren angerechnet.


Es ist selbstverständlich, dass ich mich um bestmögliche Beratung bemühe und mich daher ständig umfassend fortbilde.


Es liegt mir sehr am Herzen, dass Sie auch

in stürmischen Zeiten  ...                                      ...  zuversichtlich bleiben können!

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